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DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durch Efkfft

Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 09:29
von Shelshog
Moin Moin Zusammen!

Erst mal Grüße allgemein ins Forum.

Ich bin staatlich geprüfter Techniker, mit viele Jahren Erfahrung u.A. auch auf einer Industriemeisterstelle.
Zur Zeit bin ich nebenher freiberuflich unterwegs für verschiedene Planungen, Abnahmen, Inbetriebnahmen etc.

Folgende Problematik:

Ein "Client" von mir betreibt ein Unternehmen in dem mehrere Mitarbeiter Tankstellen im Bau ausrüsten.
Nicht alle sind Elektrofachkräfte, zwei verantwortliche Elektrofachkräfte sind allerdings benannt.
Nun sollen seine unterwiesenen Personen die Erstprüfungen nach dguv Vorschrift 3 vornehmen, nachdem sie z.B. einen Heizlüfter oder eine Kasse mit Schukosteckdose montiert haben.
Sämtliche Anklemmarbeiten werden von Elektrofachfirmen vorgenommen und werden hier nicht betrachtet.

Klar biete ich ihm an, die Leute elektrotechnisch zu Unterweisen und auf die Geräte zu Schulen. (voraussichtlich Benning St 725)
Allerdings zweifle ich an, dass ein EUP mit diesem Gerät rechtsicher eine Prüfung vornehmen darf, auch wenn die verantwortliche Elektrofachkraft die Messergebnisse querliest und unterzeichnet.

Müsste ich die Leute nicht vielleicht sogar zu EFKFFT machen?
Muss ich dies zwingend über eine Bildungseinrichtung wie TÜV oder IHK machen, oder kann ich die Leute explizit für den Umgang mit dem Gerät Schulen.
Sagen wir mal 5*8h in dem ich deutlich dokumentiere, dass die Ausbildung sich an den Ausbildungskriterien der DGUV orientiert, alle Gefährdungen abdeckt und am Ende natürlich eine Prüfung gemacht wird.
Ich kenne zwar die "Zertifikate" von der IHK, allerdings brauchen die Herrschaften so was ja nicht.

Sie sollen quasi am Ende in DIESEM Unternehmen, die Sachen überprüfen mit DEM gerät, die sie selbst in die Steckdose gesteckt haben.
Fehlersuche, Reparatur oder gar Anklemmarbeiten oder Inbetriebnahmen finden nicht statt!

Kurzum: Wie schule ich die Mitarbeiter korrekt, aber mit minimalem Zeitaufwand.

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen, weiß allerdings schon selber wie es nicht geht ;)

Re: DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durch Efkfft

Verfasst: So 27. Mai 2018, 20:42
von torio78
Hallo und willkommen Shelshog,

elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Es ist für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht notwendig, die Leute zu einem EFKFFT zu "machen".

Wichtig ist nur: Nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet eine EuP immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Die EuP muss jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen an die Elektrofachkraft richten zu können.

Nach der DGUV Regel 103-011 gilt:
Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Diese Ausbildung wird oft in einem mehrtägigen Seminar in einer Ausbildungsstätte absolviert. Denn damit ist der Arbeitgeber bzgl. der "Grundausbildung" des EuP auf der sicheren Seite.

Meinst du, dass du die Person unempfänglich schulen könntest?

Anschließend muss die verantwortliche Elektrofachkraft vom Arbeitgeber für seine Tätigkeit beauftragt werden. Dies kann durch eine Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag oder durch eine Beauftragung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Re: DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durch Efkfft

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 06:59
von Shelshog
Hi und Danke für die Antwort.

Soweit so gut. Die Grundlagen für die DGUV Prüfungen habe ich soweit eruiert.
Aber mir kommt halt eine Idee. Was bräuchte ich denn wohl, um EFKFFT für einen Kunden auszubilden.
Die IHK wird mir erst gleich rede und Antwort stehen können, da letzte Woche viele in den Pfingstferien waren.
Ich denke aber mal, dass ich die Antwort bekommen werde, es im IHK Bildungshaus zu machen. Ist ja logisch.
Wenn ich mich an den Ausbildungskriterien der DGUV halte, so sollte es ja rechtlich sicher sein, wenn ich es selber mache?
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgg944.pdf

Re: DGUV Vorschrift 3 Prüfungen durch Efkfft

Verfasst: Di 5. Jun 2018, 22:15
von torio78
Nach den Ausbildungskriterien der DGUV kann ich nirgends finden, dass die Ausbildung zum EFKFFT in einem IHK Bildungshaus oder ähnlichem, durch geführt werden muss.
Demnach sollte die Ausbildung durch eine fachlich qualifizierte Person (z.B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf) durchgeführt werden können.
In dem von dir angegebenen Link der BGG 944, steht das meiste soweit beschrieben. Beachte aber, dass die BGG 944 durch den DGUV Grundsatz 303-001 ersetzt wurde!
Hier der aktuelle Link zu dem DGUV Grundsatz 303-001 von der BG-ETEM:
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/dguv_grundsatz_303-001_a11-2016.pdf