Nabend @all,
ich hoffe das ich hier ein wenig Hilfe bekomme.
Ich habe folgendes Prob, ich soll demnächst bei uns im Konzern eine Sicherheits- bzw. Elektrounterweisung geben.
Hat jemand eine Idee was ich alles mit einfließen lassen muss?
Kann mir jemand Dokumente, Videos etc. zur Verfügung stellen?
Ich danke euch schon mal im Voraus.
VG
Kevin
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Informationen für eine Unterweisung
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon sprudeltrinker » Fr 8. Feb 2013, 08:10
Hallo vivikev,
um dir eventuell helfen zu können müsste man wissen welche Funktion du im Konzern inne hast (VEFK, EFK usw.) und vor welchem Publikum du die Unterweisung halten sollst (Maschinenbediener, Abteilungsmeister, EuP, Betriebselektriker usw.)
Viel Grüsse
Sprudel
um dir eventuell helfen zu können müsste man wissen welche Funktion du im Konzern inne hast (VEFK, EFK usw.) und vor welchem Publikum du die Unterweisung halten sollst (Maschinenbediener, Abteilungsmeister, EuP, Betriebselektriker usw.)
Viel Grüsse
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon vivikev » Mo 18. Feb 2013, 07:07
Moin,
also ich bin Konzessionsträger bei uns und soll die Kollegen in E-Technik unterweisen.
Also Vorschriften, Arbeitsweise etc.
Es ist ein Elektrikerkollege und der Rest sind Helfer und ein Sanitärmensch!
Reicht dir das?
VG
Kevin
also ich bin Konzessionsträger bei uns und soll die Kollegen in E-Technik unterweisen.
Also Vorschriften, Arbeitsweise etc.
Es ist ein Elektrikerkollege und der Rest sind Helfer und ein Sanitärmensch!
Reicht dir das?
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon sprudeltrinker » Mo 18. Feb 2013, 08:49
Hallo Vivikev,
ich lasse mich jährlich vom TÜV schulen.
Die Lehrgangsunterlagen nutze ich dann im Anschluss um eine eigene Präsentation für meine Mitarbeiter (EFKs, EUPs) zu erstellen.
So kann ich sicher sein, so ziemlich alle wichtigen Neuerungen mit einfliessen zu lassen.
Solltest du aber allgemeine Themen suchen:
- Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung
- 5 Sicherheitsregeln
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Verhalten bei Elektrounfällen
Ganz wichtig: Ich würde mal nachsehen oder nachfragen, ob du die Unterlagen der letzten Unterweisungen bekommen kannst. Dein Konzern muss das ja jährlich durchgeführt haben.
Viele Grüsse
Sprudel
ich lasse mich jährlich vom TÜV schulen.
Die Lehrgangsunterlagen nutze ich dann im Anschluss um eine eigene Präsentation für meine Mitarbeiter (EFKs, EUPs) zu erstellen.
So kann ich sicher sein, so ziemlich alle wichtigen Neuerungen mit einfliessen zu lassen.
Solltest du aber allgemeine Themen suchen:
- Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung
- 5 Sicherheitsregeln
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Verhalten bei Elektrounfällen
Ganz wichtig: Ich würde mal nachsehen oder nachfragen, ob du die Unterlagen der letzten Unterweisungen bekommen kannst. Dein Konzern muss das ja jährlich durchgeführt haben.
Viele Grüsse
Sprudel
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon vivikev » Mo 18. Feb 2013, 12:16
Moin,
das hat vorher unser alter Meister gemacht und den frage ich ungern
Ich habe mir schon ein paar Dinge zusammen gesucht.
Hast du evtl. etwas für mich was ich gegebenenfalls überarbeiten kann?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Kevin
das hat vorher unser alter Meister gemacht und den frage ich ungern
Ich habe mir schon ein paar Dinge zusammen gesucht.
Hast du evtl. etwas für mich was ich gegebenenfalls überarbeiten kann?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon lahnwasser » Fr 10. Jan 2014, 03:19
Hallo Kevin,
ist zwar schon ein paar Tage her Deine Anfrage, aber vielleicht hilft es ja auch anderen hier:
Die Grundlage der Unterweisungen gibt es hier:
BG-Information Unterweisung –Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
weiterhin gibt es auf den Interenetseiten der für euren Betrieb zuständigen BG Informationen
sogenannte Unterweisungshilfen, auf Anfrage schicken die Dir auch (Kostenfrei bei uns) eine CD
mit verschiedenen Komplettausarbeitungen für Unterweisungen zu.
In der Ausbildung nutze ich gerne die Vorlagen von den BGs extra für Auszubildende,
z.B. Jugend will sich(er)leben ( return false;">www.jwsl.de).
lahnwasser
ist zwar schon ein paar Tage her Deine Anfrage, aber vielleicht hilft es ja auch anderen hier:
Die Grundlage der Unterweisungen gibt es hier:
BG-Information Unterweisung –Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
weiterhin gibt es auf den Interenetseiten der für euren Betrieb zuständigen BG Informationen
sogenannte Unterweisungshilfen, auf Anfrage schicken die Dir auch (Kostenfrei bei uns) eine CD
mit verschiedenen Komplettausarbeitungen für Unterweisungen zu.
In der Ausbildung nutze ich gerne die Vorlagen von den BGs extra für Auszubildende,
z.B. Jugend will sich(er)leben ( return false;">www.jwsl.de).
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon vivikev » Fr 10. Jan 2014, 11:57
Moinsen,
danke für die Info.
Ich schaue mir das heute Abend mal an.
Ich habe mir letztens auch Unterlagen von WEKA bestellt die scheinen Recht Interessante Dinge zu schreiben...
Ich halte die Unterweisung im April...ich habe jetzt mal Druck gemacht weil unsere Betriebsleitung wohl kein Bedarf sieht und ich gesagt habe das es Konsequenzen haben wird falls etwas passiert!
VG
Kevin
danke für die Info.
Ich schaue mir das heute Abend mal an.
Ich habe mir letztens auch Unterlagen von WEKA bestellt die scheinen Recht Interessante Dinge zu schreiben...
Ich halte die Unterweisung im April...ich habe jetzt mal Druck gemacht weil unsere Betriebsleitung wohl kein Bedarf sieht und ich gesagt habe das es Konsequenzen haben wird falls etwas passiert!
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon lahnwasser » Fr 10. Jan 2014, 15:10
Hallo !
Dein Konzern fordert Dich auf eine Unterweisung zu halten (Beitrag 1) und jetzt muß DU den Druck machen diese Durchzuführen (Beitrag 6) ?
Der Bedarf an Unterweisung besteht absolut, kann man nachlesen - bei den
Berufsgenossenschaften (und noch sind die ja die entsprechende Organisation nach SGB VII):
Grundsätze der Prävention §4:
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Auszubildende werden bei uns 1/2jährlich Unterwiesen (eigentlich noch öfter, aber einmal mit allem Primborium).
Die Weka Unterlagen kann man auch gebrauchen (ich habe im Geschäft einen Online Professional Zugang) finde es sonst aber ein wenig teuer was da so angeboten wird.
~lahnwasser
Dein Konzern fordert Dich auf eine Unterweisung zu halten (Beitrag 1) und jetzt muß DU den Druck machen diese Durchzuführen (Beitrag 6) ?
Der Bedarf an Unterweisung besteht absolut, kann man nachlesen - bei den
Berufsgenossenschaften (und noch sind die ja die entsprechende Organisation nach SGB VII):
Grundsätze der Prävention §4:
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Auszubildende werden bei uns 1/2jährlich Unterwiesen (eigentlich noch öfter, aber einmal mit allem Primborium).
Die Weka Unterlagen kann man auch gebrauchen (ich habe im Geschäft einen Online Professional Zugang) finde es sonst aber ein wenig teuer was da so angeboten wird.
~lahnwasser
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon vivikev » Mo 13. Jan 2014, 12:25
Moin,
ich weiß das mit der Unterweisung aber gewisse Leute denken einfach nicht drüber nach, deshalb habe ich jetzt gesagt das Ziehung ist und etwas passieren muss.
Und bald ist es soweit
Genauso wie VDE 0701/0702, ich prophezeie es schon seit 2-3 Jahren das mal langsam die ortsveränderlichen Geräte geprüft werden müssen aber die BL wollte es nicht.
Nachdem ich jetzt gesagt habe das man es keinem zumuten kann mit Geräten zu arbeiten die keine Prüfung haben und ich die Teile verschließe hat man es sich anders überlegt.
Das schlimme ist halt das erst etwas passieren muss bis gehandelt wird und da habe ich keinen Bock drauf.
Hast du evtl. noch ein paar Anregungen für mich?
Danke und Gruss
Kevin
ich weiß das mit der Unterweisung aber gewisse Leute denken einfach nicht drüber nach, deshalb habe ich jetzt gesagt das Ziehung ist und etwas passieren muss.
Und bald ist es soweit
Genauso wie VDE 0701/0702, ich prophezeie es schon seit 2-3 Jahren das mal langsam die ortsveränderlichen Geräte geprüft werden müssen aber die BL wollte es nicht.
Nachdem ich jetzt gesagt habe das man es keinem zumuten kann mit Geräten zu arbeiten die keine Prüfung haben und ich die Teile verschließe hat man es sich anders überlegt.
Das schlimme ist halt das erst etwas passieren muss bis gehandelt wird und da habe ich keinen Bock drauf.
Hast du evtl. noch ein paar Anregungen für mich?
Danke und Gruss
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Re: Informationen für eine Unterweisung
Beitragvon lahnwasser » Do 16. Jan 2014, 17:10
Hallo !
Bist Du also als VEFK bestellt ?
Ich habe hier die Verantwortung für rund 50 Anlagen und 400 Maschinen, das reicht mir.
Möchte eigentlich nicht die "Gesamtverantwortung" tragen, auch wenn Du da in unserem
Unternehmen eine Extra-Versicherung für die Verantwortung hast.
Naja, ich kann mir schon vorstellen das soetwas in Firmen in dennen die Vorgestzten die
rechtlichen Vorgaben nicht kennen und auch nicht kennen wollen schwer ist.
Auch Ortsveränderliche Geräte haben bei uns feste "Prüffristen",
da kann man wenig zu und ab tun, ist aber auch gut so ...
Für Unterweisungen (gerade meiner Auszubildenden) nutze ich immer mal wieder:
return false;">http://www.jwsl.de/index.php
dann gibt es da noch eine Seite mit einigen ganz guten Filmen, auch für Elektrotechnik
return false;">http://www.arbeitsschutzfilm.de
~lahnwasser
vivikev hat geschrieben:Moin,
ich weiß das mit der Unterweisung aber gewisse Leute denken einfach nicht drüber nach, deshalb habe ich jetzt gesagt das Ziehung ist und etwas passieren muss.
Und bald ist es soweit
Genauso wie VDE 0701/0702, ich prophezeie es schon seit 2-3 Jahren das mal langsam die ortsveränderlichen Geräte geprüft werden müssen aber die BL wollte es nicht.
Nachdem ich jetzt gesagt habe das man es keinem zumuten kann mit Geräten zu arbeiten die keine Prüfung haben und ich die Teile verschließe hat man es sich anders überlegt.
Das schlimme ist halt das erst etwas passieren muss bis gehandelt wird und da habe ich keinen Bock drauf.
Hast du evtl. noch ein paar Anregungen für mich?
Danke und Gruss
Kevin
Bist Du also als VEFK bestellt ?
Ich habe hier die Verantwortung für rund 50 Anlagen und 400 Maschinen, das reicht mir.
Möchte eigentlich nicht die "Gesamtverantwortung" tragen, auch wenn Du da in unserem
Unternehmen eine Extra-Versicherung für die Verantwortung hast.
Naja, ich kann mir schon vorstellen das soetwas in Firmen in dennen die Vorgestzten die
rechtlichen Vorgaben nicht kennen und auch nicht kennen wollen schwer ist.
Auch Ortsveränderliche Geräte haben bei uns feste "Prüffristen",
da kann man wenig zu und ab tun, ist aber auch gut so ...
Für Unterweisungen (gerade meiner Auszubildenden) nutze ich immer mal wieder:
return false;">http://www.jwsl.de/index.php
dann gibt es da noch eine Seite mit einigen ganz guten Filmen, auch für Elektrotechnik
return false;">http://www.arbeitsschutzfilm.de
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