Vorsicht! Falsche Gesellen- und Meisterbriefe im Umlauf
Verfasst: Do 21. Mär 2019, 10:53
Im Internet werden derzeit verstärkt Dokumentenvorlagen für selbst generierte Zeugnisse, Gesellen- und Meisterbriefe angeboten.
Deren Erstellung funktioniert folgendermaßen: Der Nutzer macht auf der Webseite des Anbieters Angaben zu seiner Person, seinem gewünschten „Berufsabschluss“ oder „Meistertitel“ sowie der ausstellenden Handwerkskammer des „Zertifikats“. Nach Abschluss des Bestellprozesses wird das falsche Dokument als PDF-Dokument zum Ausdruck bereitgestellt. Der Fachverband empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben auf der Hut zu sein und folgendes zu prüfen
Unterschriften der Unterzeichnenden. Hinweis: Bei Fälschungen werden häufig dieselben Unterschriften mehrfach verwendet
HWK-Logos, Stempel und Namen der zeichnenden Personen auf Aktualität
Druckqualität, Papier, ggf. Spuren von Druckern oder Kopierern.
Generell sollten E-Handwerksbetriebe Dokument-Kopien (Gesellenbrief, Zeugnisse etc.) des Eingestellten in der Personalakte für Beweiszwecke aufbewahren. Die Vorlage falscher Dokumente kann strafbar sein (so genannter Anstellungsbetrug). Betroffene E-Handwerksbetriebe können sich an die Rechtsberatung des Fachverbandes wenden und sollten parallel auch die getäuschte Handwerkskammer informieren.
Quelle: Fachverband Elektro- und InformationstechnikBaden-Württemberg
Deren Erstellung funktioniert folgendermaßen: Der Nutzer macht auf der Webseite des Anbieters Angaben zu seiner Person, seinem gewünschten „Berufsabschluss“ oder „Meistertitel“ sowie der ausstellenden Handwerkskammer des „Zertifikats“. Nach Abschluss des Bestellprozesses wird das falsche Dokument als PDF-Dokument zum Ausdruck bereitgestellt. Der Fachverband empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben auf der Hut zu sein und folgendes zu prüfen
Unterschriften der Unterzeichnenden. Hinweis: Bei Fälschungen werden häufig dieselben Unterschriften mehrfach verwendet
HWK-Logos, Stempel und Namen der zeichnenden Personen auf Aktualität
Druckqualität, Papier, ggf. Spuren von Druckern oder Kopierern.
Generell sollten E-Handwerksbetriebe Dokument-Kopien (Gesellenbrief, Zeugnisse etc.) des Eingestellten in der Personalakte für Beweiszwecke aufbewahren. Die Vorlage falscher Dokumente kann strafbar sein (so genannter Anstellungsbetrug). Betroffene E-Handwerksbetriebe können sich an die Rechtsberatung des Fachverbandes wenden und sollten parallel auch die getäuschte Handwerkskammer informieren.
Quelle: Fachverband Elektro- und InformationstechnikBaden-Württemberg