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Definition von Laie

Verfasst: So 11. Apr 2010, 10:45
von Ossi
wer es wissen möchte, kann es hier nachlessen. So steht es in der VDE 0100 Teil 200.

826-18-01 Elektrofachkraft,

Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung befähigt ist, Risiken zu erkennen und mögliche Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.

826-18-02 elektrotechnisch unterwiesene Person,

Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend informiert oder beaufsichtigt ist und damit befähigt wird, Risiken zu erkennen und Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.

826-18-03 Laie,

Person, die weder eine Elektrofachkraft noch eine elektrotechnische unterwiwesene Person ist.

Re: Definition von Laie

Verfasst: So 11. Apr 2010, 17:44
von Fenrir
Hi Ossi,

in meiner Ausgabe ( DIN VDE 0100-200:2006-06 ) steht die Nationale Fußnote N2 mit dem verweiß auf die DIN VDE 0105-100:2005-06.

Demnach ist für Deutschland gültig:
Zitat:
" 826-18-01 Elektrofachkraft:

N2) Nationale Fußnote: Siehe DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06:"Für Deutschland ersetzt durch: Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Anmerkung: "Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden." "

elektrotechnisch unterwiesene Person hat die Nationale Fußnote N3)


demnach:

Zitat:" 826-18-02 elektrotechnisch unterwiesene Person:

N3) Nationale Fußnote: Siehe DIN VDE 0105-100(VDE 0105-100):2005-06:"Für Deutschland ersetzt durch: Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde." "


Demnach sind sicherlich 99% aller Elektriker allenfalls elektrotechnisch unterwiesene Personen ( mich mal mit eingeschlossen ). Um ganz ehrlich zu sein hatte ich nach meiner Gesellenprüfung nicht einmal nen VDE Ordner mehr in der Hand. Und da steht ja "...sowie Kenntnis der einschlägigen Normen...".

Also nur zu meinem Verständniss wenn Nationale Fußnoten vorhanden sind, dann sind diese Gültig. Oder?

Gruß
Daniel

Re: Definition von Laie

Verfasst: So 11. Apr 2010, 20:12
von Ossi
Hallo Fenrir,

das mit den Fußnoten stimmt. Wollte mich kurz halten, mein Fehler.

Aber nun zum Thema. Mit erfolgreich abgeschlossener Lehre ist man aber hierzulande Elektrofachkraft und als dieser liegt es in Eigenverantwortung sich über den heutigen Stand der Technik zu informieren.
Meiner Meinung nach am besten in dem Betrieb, in dem man arbeitet, sich beim Chef oder beim zuständigen VDE Fachmann durchfragen. Denn der sollte eine gültige Fassung der VDE haben, die ja schließlich vorhanden sein muss bei einer Eintragung im Installateurverzeichnis.