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1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Do 17. Dez 2015, 22:09
von StromEde
Nabend ins Forum,
das Thema passt vllt. nicht 100 % hier in den Bereich, mir fällt aber kein passenderer dazu ein!

Wie oder durch was bekommt man die Berechtigung zum Arbeiten an Anlagen bis 1000 Volt?
Eines ist klar - durch eine entsprechende fachliche oder Berufsausbildng in dem Bereich ET.

Diese Frage oder ähnlich habe ich aber schon oft in einem Elektronikerforum von Elektro-Ings. gehört, die frisch von der Uni kamen und meinten, sie dürften und könnten das auch.
Weil sie das ja u.a. studiert und erfolgreich abgeschlossen hätten!

Jetzt stellt sich die Frage aber anders: ist ein Fernmeldeelektroniker oder sogenannter Schwachströmler oder IT-SE oder FA f. Nachrichentechnik oder Komm.Elo, oder wie man die alle nun nennen kann, der in seiner Berufsausbildng vor zig Jahren das Lehrfach "Schalten 1000V" nur ein paar Std. bekam, aber dann in der Folge eigentl. die ersten u.v.a. letzten Jahre ständig damit zu tun hatte, dafür befähigt!

Hat er die Berechtigung im Sinne seines künftigen Jobs als angestellter Wartungs"techniker" für eine Produktionsanlage an dieser im Bereich der Netzspannung zu arbeiten?

Ein zukünftiger AG oder Abteilungsleiter brachte den Fakt in einem Gespräch, dass er keine Leute braucht die das können, sondern die das dürfen! Ganz davon abgesehen, dass Dürfen auch nicht impliziert das zu Können, was eigentlich im Zusammenhang stehen sollte, es aber nicht immer so ist!

Wer oder welches Amt / Einrichtung ist für die genaue Beantwortung dafür zuständig > die IHK oder die HWK?
Oder gibt es da noch mehr Möglichkeiten: Ursprungsausbildung / Einsatzbereich bisher wo, oder zukünftiger Einsatz > Handwerk oder Industrie?
Die Frage möchte man nicht unbedingt dem zukünftigen Chef > technischen Leiter überlassen.
Gruß

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Fr 18. Dez 2015, 10:42
von Nordmän
Hallo,
in der DIN VDE 1000-10 findet man die Anforderungen für im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. Unter 5.2 steht, wer als Elektrofachkraft angesehen wird.
Gesellen, Meister, Techniker und Ing. im Bereich Elektrotechnik.
Ich gehe mal davon aus, dass ein Schwachströmer damit nicht gemeint ist, da er ja nicht schwerpunktmäßig dafür ausgebildet wurde.

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Sa 19. Dez 2015, 13:03
von StromEde
Hallo Nordmän und Gruß nach SH,
danke für deinen Hinweis auf die DIN VDE, nur ergab eine gestrige Nachfrage über die IHK > HWK > Elektroinnung > div. Ausbildungszentren bis zuletzt zur BG > Elektro Textil u.ä. in Nbg. dass es keine klare Definition oder Bestätigung für die Elekrofachkraft gibt!
Die Grundlagen und Umstände kann man auch bei wiki nachlesen, weil Zugriff auf die VDE wird nicht jeder haben.
Jedoch mit dem Text hier > Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann." Womit der ganze Sachverhalt an den "Ihr übertragenen Arbeiten...." nirgends klar weiter definiert wird.
Die BG sagt dazu klar, dass es nicht die E-FK gibt, sondern eine nur für einen bestimmen Aufgabenbereich befähigte E-FK, die, sobald sich die Umstände oder Örtlichkeiten ändern, dies dann nicht mehr zutreffen muß oder kann!

Dein Verweis auf Schwachströmler hinkt auch etwas, meine Ausbildung war vor ca. 30 Jahren, der zweite prodktive Einsatz war die Instandsetzung und Revision an ortsveränderlichen Elektroanlagen!

Als Elo G.u.S. bekommt man wohl die Befähigung dazu an netzbertiebenen Geräten auch unter Spannung zu arbeiten, wiederum als IT-SE dies nämlich nicht!

Im langjährigen Elektro- oder TK- / IT-Berufsleben, ohne den Anspruch, auf Arbeiten an Anlagen bis 1000V, durchzukommen, da muß man schon wirklich ständig nur im gleichen Schwachstrombereich unterwegs sein.
Für wen trifft das heute bitte so noch zu?

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Sa 19. Dez 2015, 17:39
von Nordmän
Hallo,
meine Antwort bezieht sich hauptsächlich auf die Frage "Arbeiten an Anlagen bis 1000V".
Da darf garantiert kein Schwachströmer so einfach dran fummeln.
Wer elektrische Anlagen errichten oder ändern will,
muss ausserdem im Installateurverzeichnis des VNB
eingetragen sein. Und da stellt sich auch wieder die Frage, ab wo eine Wartung oder Instandsetzung einen Änderung oder Erweiterung wird.

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Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Sa 19. Dez 2015, 20:26
von StromEde
Wenn der Chef einer IT-Firma, meist nennen sich diese IT-Systemhaus, seinem MA aufgibt eine Steckdose zu verlegen, sollte der das eigentlich auch hinbekommen, wenn es nicht gerade einer mit Alter 25 Jahren ist.
Die Verantwortung dafür hat dann der Chef des Schwachströmlers. Aber du hast schon recht, seit ein paar Jahren trauen sich solche Schwachstromfirmen mit ihren MA in der Arbeit an solche Bereiche wirklich nicht mehr heran, die können ja meist nicht mal mehr vernünftige Leitungswege für ihren Netzwerkkram bauen!

Dein Verweis auf Errichten + Ändern von Anl. bis 1kV > eine Produktionsfirma betreibt eine stationäre Großanlage, und wird dafür garantiert keine Elektrofirma aus dem regionalen Install. Verzeichnis beauftragen, wegen der Fehlersuche und Beseitigung in der SPS ihrer Anlage.
Das dürfte dann für diese Zunft auch ewas zu viel des Guten sein!

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Sa 19. Dez 2015, 22:32
von Nordmän
Ich habe mehrere Jahre als eingetragener Elektromeister in einer IT-Firma gearbeitet, wie andere Firmen das handhaben kann ich nicht beurteilen. Solange nichts passiert ist ja auch alles gut. Wenn doch, ermittelt die Polizei/Staatsanwaltschaft.

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Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 00:08
von StromEde
Nordmän hat geschrieben: Ich habe mehrere Jahre als eingetragener Elektromeister in einer IT-Firma gearbeitet, ..

Damit warst du dort der fachliche Verantwortliche zum Arbeiten an Anlagen bis 1 kV? Oder gabe es neben dir noch einen ähnlich qualifizierten Fachman in der Firma?

Nordmän hat geschrieben: wie andere Firmen das handhaben kann ich nicht beurteilen. .
Das lässt sich ja auch schlecht einsehen und ist sowieso unnötig, bis YYYY

Nordmän hat geschrieben: Solange nichts passiert ist ja auch alles gut. Wenn doch, ermittelt die Polizei/Staatsanwaltschaft.

Eh etwas passiert, und wenn dann doch, muß das Problem schon mit Personenschaden ablaufen, bis dahin muß schon sehr viel gemurkst wurden.
Bsp. sind mir da ettliche bekannt, und nicht immer für jeden Laien offensichtlich.

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: Sa 25. Jun 2016, 09:21
von Joh89
Hi Leute,

in der Meisterschule haben wir kürzlich über dieses Thema gesprochen.

Unser Dozent hat uns dazu folgendes gesagt:

Eine Elektrofachkraft ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Außerdem kann zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.

Man ist also nicht in allen Bereichen automatisch eine Elektrofachkraft, sondern nur in denen mit den oben genannten Voraussetzungen. Nachlesen kann man das in der VDE 0105-100, Abschnitt 3.2.4 oder VDE 0100-200, Abschnitt 826-18-01 in der Fußnote N2.

Grüße

Joh

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: So 26. Jun 2016, 11:16
von StromEde
@ Joh89, alles schön u. gut was da euer Dozent euch so aus dem schriftl. Regelwerk vorkaut.
Hast du dich schon mal irgendwo bewerben müssen auf solche Stellen?
So richtig den Bezug zum Thema hast noch nicht gefunden, das eine ist die Einschtäzung für dich selber und dann wieder für deinen fachlichen Vorgesetzten, wenn der dich schlon länger unter sich in einem Bereich hat.
Wie machst du das als Monteur im Außeneinsatz mit ständig wechselnden Baustellen und Projekten oder wenn du mal den AG wechseln willst oder mußt? Wer übernimmt dann für dich als Mstr. X die Einstufung, bzgl. bist du für den Zweck und das Aufgabengebiet die EFK?

Re: 1000 Volt Berechtigung

Verfasst: So 26. Jun 2016, 12:20
von Joh89
@StromEde: kann hier natürlich nicht den Inhalt unserer gesamten Unterrichtsdiskussion wiedergeben. Aber im Prinzip ist es so, dass du als Monteur erst einmal in der Eigenverantwortung bist. Es kommt bestimmt niemand auf dich zu und sagt: "Jetzt bist du Elektrofachkraft". Aus diesem Grunde musst du und auch dein Chef für die notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen sorgen. Unser Job unterliegt ständigen Herausforderungen. Nimm alleine nur das Thema Brandschutz - was sich da in den letzten Jahren getan hat! Die notwendigen Anforderungen werden sich in immer kürzeren Zeitabständen verändern. Umso wichtiger ist es, dass man ein Grundverständnis für die Regelwerke wie z.B. die VDE-Normen bekommt und für sich selber daraus die notwendigen Konsequenzen zieht und sich bei Bedarf um eine Schulung kümmert. Und das ist es eben auch, was eine EFK ausmacht!

Grüße

Joh