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FI Bad - Beleuchtung separat Notwendig?

Verfasst: Di 9. Aug 2016, 16:13
von Kniemand
Hallo zusammen,

Ich versuche mal das kurz zu halten damit ich den Rahmen hier nicht sprenge. ;)
ich bin als Servicetechniker für MSR Anlagen tätig.
In einer Pflegeeinrichtung die ich betreue wurde die Ortsfeste Prüfung durchgeführt und sehr viele Sachen bemängelt, nun fragte mich einer der Kollegen zu ein paar der Sachen und bei den folgenden bin ich mir ein klein wenig unsicher.

1. Es gibt dort 3 Pflegebäder, in diesen ist das Licht nicht über FI, was natürlich nicht in Ordnung ist.
Nun wurde ein Angebot über tausend Euro gemacht dort FI LS nachzurüsten und das Licht darüber laufen zu lassen.
In den Pflegebädern befindet sich jedoch eine Steckdose für einen Rasierer(im prinzip sogar ungenutzt), welche seperat abgesichert ist, da wäre es doch eigentlich Problemlos möglich das Licht mit auf diese Steckdose zu klemmen oder ?
Soweit ich weis müssen ja nur Steckd. Stromkreis für Verbraucher über 2kw seperat abgesichert werden ?
Ich sollte vielleicht beifügen das der Stromkreis für die Beleuchtung unten am ABB LSS ein Aufsteckschließer (vermutlich für die Not-Beleuchtung) angebracht hat, dieser könnte doch aber mit an den Stromkreis für die Steckdose gewechselt werden ?

( 2. mein Kollege sagte mir dann er hätte mal gehört Licht im Bad muss ab einer gewissen höhe nicht über FI, ich hab gleich gesagt ist quatsch. Es dürfen doch nur Festanschlüsse für WW aufbereitung ohne FI oder ?)

3. auf dem Satteldach, verläuft direkt oben auf der Kante der Blitzableiter.
unterm Dach direkt darunter verlaufen Elektro Leitungen. (+Lampen)
Sprich vom aufbau:
Fangeinrichtung - Dachziegel/aufbau/Balken - Dämmung - Spanplatten - Elektroleitungen im Rohr

geschätzter Abstand Fangeinrichtung <-> Elektroleitungen = 0,5-0,7m (Feste Stoffe)

Soweit ich weiß zählt der Trennabstand ja auch wenn die Leitungen unterm Dach liegen, mir kommen die 0,5m auch selbst etwas wenig vor.
Geh ich Richtig in der Annahme das mann hier tatsächlich nachrechnen müsste ob der Trennabstand ausreichend ist ?


Schonmal vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.

Mfg Klaus

Re: FI Bad - Beleuchtung separat Notwendig?

Verfasst: Mi 10. Aug 2016, 20:19
von LotsOfSlots
Die höhe die dein Kollege mein, betrifft den IP Schutz der Beleuchtung. Im Bereich 2 225OKFF und 60 von der Wanne weg. Im Bereich 2 nur ab IP X4. Die Beleuchtung im Bad mit Dusche oder Wann muß immer über einen FI. Der abstand der mindestens gefordert ist sind glaube ich 20cm, empfohlen werden aber mindestens 40cm vom Blitzschutz/Erdungsleiter zB bei Satanlagen.

Re: FI Bad - Beleuchtung separat Notwendig?

Verfasst: So 14. Aug 2016, 13:55
von Gamler113
Zu dem ersten Punkt, ist die Steckdose über einen RCD abgesichert oder ist es eine Rasiersteckdose?
Wenn es eine normale Steckdose ist und es möglich ist die verdrahtung anzupassen, sollte es kein Problem sein.
Ist die Beleuchtung für jedes Bad seperat abgesichert? Wenn ja sollte es ja auch kein Problem sein, selbst einen RCD einzubauen oder?

Re: FI Bad - Beleuchtung separat Notwendig?

Verfasst: Di 16. Aug 2016, 16:34
von Kniemand
Erstmal danke für die Antworten.

Die Steckdose ist separat abgesichert und geht über einen FI.
Die Beleuchtung des Bad`s ist auch separat abgesichert, aber eben ohne FI.
Natürlich wäre es möglich das ganze so umzuverdrahten das dass Licht immer noch separat ist und über FI läuft.
Das wäre jedoch mit erheblich mehr Aufwand verbunden. (Verteiler voll belegt, keine Reservestromkreise, keine Freien Phasen/N klemmpunkte, usw.)

Deswegen stellt sich ja die frage, ob es in diesem Fall nicht sinnvoll bzw. unbedenklich ist die Beleuchtung mit auf den Steckdosen Stromkreis zu klemmen.
Funktions und Leistungs mäßig ist das absolut kein Problem, 2 36W leuchten und eine ungenutzte steckdose wären dann auf dem Stromkreis.
Ich wollte halt nur wissen ob das ganze dann auch entsprechend der Norm i.o. ist, oder ob das in irgendeiner weise bedenklich ist.
Soweit ich weis müssen ja nur Steckdosen für Verbraucher ab 2kw separat abgesichert sein...
Oder gibt es in Pflegebädern/Bädern da irgendwelche anderen Regelungen ?