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DGUV-3 Prüfung durch Einrichtungen

Verfasst: Di 8. Nov 2016, 19:35
von Kniemand
Hallo,

ich habe eine generelle Frage zur Prüfung der Ortsveränderlichen (bzw. Ortsfesten Anlage).
In einer großen Einrichtung, z.b. Fleischerreibetrieb, Pflegeheim, o.ä., sind diverse Haustechniker angestellt - u.a. auch Elektriker / Elektromeister.
Darf das Unternehmen die eigenen Ortsveränderlichen Geräte prüfen ?
Wenn ich in die DGUV-3 reinsehe würde ich sagen ja - Eignung ist gegeben, der Prüfer wurde vom Unternehmen bestellt, usw ...
Jedoch ist das Unternehmen selbst ja nicht in die Handwerksrolle als Elektrounternehmen eingetragen, da es nicht als Elektrounternehmen tätig ist, ist das nicht ein Problem ?!
In der DGUV-3 find ich diesbezüglich nichts.

Wie seht ihr das ?
Is das ganze ok / möglich ?
Wo finde ich dazu die Norm Grundlage ?

Re: DGUV-3 Prüfung durch Einrichtungen

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 08:35
von Rynem
Dafür welches Unternehmen prüfen darf ist nicht geregelt.

Prüfen dürfen Elektrotechnischen Fachkräfte sowohl als auch Elektrotechnisch unerwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Wichtig ist hierbei das geeignete Prüfgeräte verwendet werden die klare Messergebnisse wiedergeben sowie eine schriftliche Dokumentation zur Eintragung der gemessenen Werte. Wichtig ist auch das die Elektrotechnische Fachkraft sich mit der Messung auskennt, die Grenzwerte kennt und diese auch Interpretieren kann um eine Gefährdungsbeurteilung auch abgeben zu können.

Somit können auch Industriebetriebe intern ihre Geräte nach DGUV-3 prüfen!

Mit freundlichen Gruß

Rynem

Re: DGUV-3 Prüfung durch Einrichtungen

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 09:05
von Joh89
Hi Kniemand,

wie du schon schreibst, wird das ganze Thema in der DGUV Vorschrift 3 und der dazugehörigen Durchführungsanweisung geregelt.

In §5 Prüfungen (1) steht:
... durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ...

Und in der Durchführungsanweisung zu §5 steht dazu:
... Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.
Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.


Elektrofachkräfte gibt es im Handwerk aber eben auch in der Industrie.
Entscheidend ist die Qualifikation der Fachkraft und nicht deren Zuordnung zum Handwerk oder der Industrie.

Grüße

Joh