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Vorraussetzung für Maschinenprüfung nach VDE 0113-1

Verfasst: Sa 4. Mär 2017, 08:51
von Michael 86
Hallo Mitglieder des Elektromeisterforums


Mir wurde eine Anmeldung in die Hand gedrückt.
Ich soll zu einem Seminar für "Erst und Wiederholungsprüfungen an Maschinen nach Betriebssicherheitsverordnung nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1)" Dauer 2 Tage

Ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Schritt wagen soll.
Was Vorschriften und Normen angeht, muss ich zugeben, dass es nicht gerade meine Welt ist.

Ich habe da folgende Bedenken

1- wen fragen bei Unklarheiten
2- wie weit bin ich haftbar (oder nur Meister, Elektro-Verantwortlicher...)
33- wie ist das wirklich mit Anlagenschutz/Bestandschutz (oder nur Ausrede um einfach abzuhaken)
4- wir haben keine Einsicht auf Normen etc
5- und auch nicht wirklich Ahnung davon
6- kann dieses Seminar tatsächlich alles vermitteln, was ich wissen MUSS
7- Prüfprotokoll (Inhalt)
8- muss ich die Anlagen auf die Normen bis ins letzte Detail untersuchen oder sind die Messungen auschlaggebend und ausreichend
9- welche Stand der Normen gilt für Maschinen die vor zb. 20Jahren gebaut wurden


Wahrscheinlich hab ich noch etliche Fragen, die mir jetzt noch nicht einfallen bzw die erst später auftauchen.
Ich habe halt das Gefühl, mir etwas aufzuhalsen, dem ich nicht gerecht werden kann.
Letzten Endes übernehme ich doch die Verantwortung für die Sicherheit der Maschinen und halte wohl den Kopf dafür hin, wenn es mal einen Unfall geben sollte.
Diese Maschinen sind teilweise 25 Jahre alt und in entsprechender Verfassung. Zumindest optisch. Viele Mitarbeiter haben schon daran gearbeitet etc.

Hoffe auf ein paar Meinungen. Evtl kann ja Jemand etwas dazu sagen zu meinen Bedenken/Fragen

Danke, Michael

Re: Vorraussetzung für Maschinenprüfung nach VDE 0113-1

Verfasst: Sa 4. Mär 2017, 16:36
von Joh89
Hi Michael,

Weiterbildungen durch professionelle Seminare können nie schaden.

Allerdings ist es Illusion zu glauben, dass ein 2-Tages-Seminar ausreicht um die von dir genannten Prüftätigkeiten verantwortungsvoll durchzuführen.

In unserer Meisterausbildung werden wir in großem Umfang in Theorie und Praxis auf den Umgang mit der VDE und anderen Regelwerken vorbereitet.

Selbst wenn die Normen theoretisch vermittelt wurden, bedarf es schon noch einiger Erfahrung im realen Berufsleben um die notwendigen Schlüsse ziehen zu können und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten.

Ich empfehle Firmen, die keine erfahrenen Mitarbeiter für Prüfaufgaben beschäftigen, auf Unternehmen zurückzugreifen, die sich auf das Thema spezialisiert haben.

Letztendlich geht es bei den Prüfungen darum, festzustellen, ob die Anlage in allen Belangen mit den Sicherheitsvorgaben übereinstimmt. Es geht um den Schutz von den Personen, die mit den Anlagen arbeiten oder sich darin aufhalten, es geht um Unfallverhütung!

Grüße

Joh

Re: Vorraussetzung für Maschinenprüfung nach VDE 0113-1

Verfasst: So 5. Mär 2017, 06:55
von Michael 86
Joh89 hat geschrieben:Weiterbildungen durch professionelle Seminare können nie schaden.

Allerdings ist es Illusion zu glauben, dass ein 2-Tages-Seminar ausreicht um die von dir genannten Prüftätigkeiten verantwortungsvoll durchzuführen.


Da gebe ich dir im Grunde Recht. Allerdings macht dir Firma das mit dem Ziel, dass ich dann in unserer Abteilung diesen Aufgabenbereich übernehme. Mit all dem was dazu gehört, was ich oben erwähnt habe.


Joh89 hat geschrieben:Ich empfehle Firmen, die keine erfahrenen Mitarbeiter für Prüfaufgaben beschäftigen, auf Unternehmen zurückzugreifen, die sich auf das Thema spezialisiert haben.


In der Industrie ist es da schwierig bis unmöglich in meiner Position so etwas auszuhandeln

Re: Vorraussetzung für Maschinenprüfung nach VDE 0113-1

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 09:09
von Joh89
Die Grundvoraussetzungen für die von dir beschriebenen Tätigkeiten sind eindeutig in der DGUV - Vorschrift 3 und der VDE 0105-100 geregelt.

Kommt es zu einem Unfall, werden die beiden Regelwerke zur Klärung der Verantwortlichkeiten herangezogen.

DGUV - Vorschrift 3:

§3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

§5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen...


Der Begriff der Elektrofachkraft wird in VDE 0105-100, Abschnitt 3.2.4 geregelt:

Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann
... Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.


Jetzt liegt es an dir, zu beurteilen, ob du die oben beschriebenen Vorgaben nach dem 2-Tages-Seminar erfüllst!

Grüße

Joh