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Großraumbüro ohne FI ?

Verfasst: So 5. Mär 2017, 13:51
von sorbas
Hallo die Fachleute,

soll gerade eine Wiederholungsprüfung in einem Großraumbüro machen.
Das hat bis zu 400 Arbeitsplätze. Große Teile (Arbeitsplätze) davon laufen aber ohne FI.
Man beruft sich auf das Alter der Anlage. Meine Frage: ist das wirklich immer noch zulässig ? Nicht, dass ich da was übersehe. Ich denke hier gilt: Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten,
Räume und Anlagen besonderer Art – Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten.

Danke Sorbas

Re: Großraumbüro ohne FI ?

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 19:15
von Michl_IT-Meister
Es gibt da was, was sich Bestandschutz nennt.
Dieser greift hier wohl auch...

Ohne die elektrische Anlage gesehen zu haben und das Jahr der Errichtung, letzten Änderung und vielem anderem mehr, ist eine klare Aussage hierzu nicht möglich.,

In besonderen Fällen (z. B. speziell markierte, rote Dosen) sind FIs sogar unerwünscht. Z. B. bei Server und EDV-Arbeitsplätzen kann es sogar zum Schuttz eine Vorgabe sein.

Dann gibt es noch die Sonderform: IT-Netze sind grundsätzlich ohne FI, da diese Potentialfrei aufgebaut sind. Häufig anzutreffen in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen.

Vor einem Jahr haben wir wegen einer Neuausstattung ein komplettes Gebäude, das zuvor ohne Neutralleiter ausgeführt war (PE-N auch bekannt als klassiche Nullung) umgerüstet. Zuvor im Bestandschutz, nach Änderung nicht mehr.

Für die Tätigkeit der wiederkehrenden elektrischen Prüfung nach VDE0701 / 0702 ist das aber eher nachrangig.
Umrüstung dringend empfehlen, verboten ist der Betrieb aber nach wie vor nicht!

Re: Großraumbüro ohne FI ?

Verfasst: Sa 11. Mär 2017, 21:59
von street style03
Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht!!
Die VDE 0701/702 greift hier nicht da es sich um eine feste Anlage handelt.
Wenn die elektrische Anlage den gültigen Normen zum errichtet Zeitpunkt entspricht ist alles in Ordnung

Re: Großraumbüro ohne FI ?

Verfasst: So 19. Mär 2017, 18:54
von sorbas
Danke für die Antworten. Ich wollte sichergehen, dass da für "öffentliche Einrichtungen" nciht doch noch anderes gilt.