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Vorschriften bzgl. eigensichere Leitungen

Verfasst: Mi 22. Mär 2017, 12:17
von Fire23
Hallo zusammen!

Ich habe da eine Frage bzgl. den Anforderungen wann etwas mit "eigensicherer Leitung" verdrahtet werden muss.
Das ganze würde ich gerne auch speziell für den Schaltschrankbau Bereich Industrie wissen.

Mir ist soweit klar, dass eigensichere Leitungen verwendet werden müssen z.B. bei Abgriffen von Schienensystemen ohne direktem Leitungsschutzschalter. (Schienenabgriff auf einen Sockel der auf der Schiene sitzt und um dann z.B. auf einen Motorschutzschalter zu gehen).

Konkret geht es sich um folgende Situation, dass wir einen Schaltschrank bauen müssen, welcher durch den Kunden eingespeist wird auf Klemmleiste.
Gefolgt von dieser Klemmleiste sitzt ein Lasttrenner mit 80A NH Sicherungen und weiter dahinter der Hauptschalter mit 100A Schaltleistung wo es dann weiter zum Schienensystem geht und über eine eigensichere Leitung (1,5mm²) zur Steuersicherung.

Meine Frage ist nun, ob das in Einzeladern verdrahtete Stück zwischen Einspeiseklemmen und dem ersten Sicherungselement (80A NH Trenner) ebenfalls eigensicher verlegt werden muss, da der Kunde ja theoretisch seine Zuleitung höher absichern könnte als der verlegte Querschnitt von Klemme zur Sicherung zulässt.

Die Anlagen sind übrigens auch nicht für EX-Bereiche ausgelegt und stehen dort auch nicht.

MfG