Auslegung DIN-VDE 100-520 - Senkrechte Verlegung
Verfasst: Fr 7. Apr 2017, 13:53
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und auf dieses Forum gestoßen, weil ich ein Problem bzgl. der DIN VDE 0100-520 habe. Und zwar geht es um folgendes:
Über eine Höhe von ca. 15 Meter (Tunnelbauwerk) soll ein Kabel NHXMH 5x bzw. 7 x 2,5mm² verlegt werden. Hierzu soll ein Leerrohr DN 40 verlegt werden. Nun besteht ja nicht die Möglichkeit, dieses Kabel im Verlauf des Leerrohres (welches in etwa halber Höhe noch eine ca. 45° Schräge besitzt) zu befestigen.
Nun sagt die 0100-520 (522.8.1.1) aus, dass auf Kabel im Betrieb in fest installierten Stromkreisen nicht mehr als 15N/mm² Zugspannung sein dürfen. Dies wäre in meinem Fall recht locker erfüllt. Jedoch wird im Text drunter noch geschrieben, dass die Länge ohne Befestigung bei senkrechter Verlegung 5m nicht überschritten werden sollte.
Allerdings steht in 521.6.1 auch, dass bei Elektroinstallationsrohren mit Richtungsänderungen nicht mehr als 15m Abstand zwischen zwei Zugangspunkten sein sollte!
Mir ist die Norm hier tatsächlich etwas zu schwammig (gibt noch andere Stellen im Text, die relevant sein könnten). Hat denn hier Jemand Erfahrung mit solchen Höhen? Muss ich alle 5 Meter ein Loch in die Wand kloppen in dem das Leerrohr unterbrochen wird um dort das Kabel befestigen zu können? Oder welche Möglichkeiten kennt ihr da?
Vielen Dank!
Gruß
Gruwe
ich bin neu hier im Forum und auf dieses Forum gestoßen, weil ich ein Problem bzgl. der DIN VDE 0100-520 habe. Und zwar geht es um folgendes:
Über eine Höhe von ca. 15 Meter (Tunnelbauwerk) soll ein Kabel NHXMH 5x bzw. 7 x 2,5mm² verlegt werden. Hierzu soll ein Leerrohr DN 40 verlegt werden. Nun besteht ja nicht die Möglichkeit, dieses Kabel im Verlauf des Leerrohres (welches in etwa halber Höhe noch eine ca. 45° Schräge besitzt) zu befestigen.
Nun sagt die 0100-520 (522.8.1.1) aus, dass auf Kabel im Betrieb in fest installierten Stromkreisen nicht mehr als 15N/mm² Zugspannung sein dürfen. Dies wäre in meinem Fall recht locker erfüllt. Jedoch wird im Text drunter noch geschrieben, dass die Länge ohne Befestigung bei senkrechter Verlegung 5m nicht überschritten werden sollte.
Allerdings steht in 521.6.1 auch, dass bei Elektroinstallationsrohren mit Richtungsänderungen nicht mehr als 15m Abstand zwischen zwei Zugangspunkten sein sollte!
Mir ist die Norm hier tatsächlich etwas zu schwammig (gibt noch andere Stellen im Text, die relevant sein könnten). Hat denn hier Jemand Erfahrung mit solchen Höhen? Muss ich alle 5 Meter ein Loch in die Wand kloppen in dem das Leerrohr unterbrochen wird um dort das Kabel befestigen zu können? Oder welche Möglichkeiten kennt ihr da?
Vielen Dank!
Gruß
Gruwe