Zählerplatz im "Treppenhaus" in EFH
Verfasst: Do 15. Mär 2018, 17:22
Hallo,
folgende Situation:
Bei einem kleinen Einfamilienhaus soll die Elektroanlage erneuert werden. (Freileitungseinspeisung - HAK im Dach)
Der Bisherige Zählerplatz befand sich im Zentralen-"Treppenhaus" EG, direkt hinter der Hauseingangstür. (er muss aber komplett erneuert werden)
Nun stellt sich mir die Frage in wieweit es zulässig ist den neuen Zählerplatz wieder dort zu Montieren.
Einen geeigneten Hausanschlussraum gibt es nicht.
Es ist auch nur teil-unterkellert und im Keller ist nicht ausreichend Platz. (Dachboden fällt ja sowieso weg)
Ich hab jetzt mal in der TAB und Norm geblättert und sehe in dem Fall eines Einfamilienhauses bei guter Erreichbarkeit an der Position (keine Stufe o.ä. in der Nähe) nichts was direkt dagegen spricht.
Liege ich da Richtig ?
Danke im voraus,
Mfg
folgende Situation:
Bei einem kleinen Einfamilienhaus soll die Elektroanlage erneuert werden. (Freileitungseinspeisung - HAK im Dach)
Der Bisherige Zählerplatz befand sich im Zentralen-"Treppenhaus" EG, direkt hinter der Hauseingangstür. (er muss aber komplett erneuert werden)
Nun stellt sich mir die Frage in wieweit es zulässig ist den neuen Zählerplatz wieder dort zu Montieren.
Einen geeigneten Hausanschlussraum gibt es nicht.
Es ist auch nur teil-unterkellert und im Keller ist nicht ausreichend Platz. (Dachboden fällt ja sowieso weg)
Ich hab jetzt mal in der TAB und Norm geblättert und sehe in dem Fall eines Einfamilienhauses bei guter Erreichbarkeit an der Position (keine Stufe o.ä. in der Nähe) nichts was direkt dagegen spricht.
Liege ich da Richtig ?
Danke im voraus,
Mfg