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Zählerplatz im "Treppenhaus" in EFH

Verfasst: Do 15. Mär 2018, 17:22
von Kniemand
Hallo,

folgende Situation:
Bei einem kleinen Einfamilienhaus soll die Elektroanlage erneuert werden. (Freileitungseinspeisung - HAK im Dach)
Der Bisherige Zählerplatz befand sich im Zentralen-"Treppenhaus" EG, direkt hinter der Hauseingangstür. (er muss aber komplett erneuert werden)
Nun stellt sich mir die Frage in wieweit es zulässig ist den neuen Zählerplatz wieder dort zu Montieren.
Einen geeigneten Hausanschlussraum gibt es nicht.
Es ist auch nur teil-unterkellert und im Keller ist nicht ausreichend Platz. (Dachboden fällt ja sowieso weg)
Ich hab jetzt mal in der TAB und Norm geblättert und sehe in dem Fall eines Einfamilienhauses bei guter Erreichbarkeit an der Position (keine Stufe o.ä. in der Nähe) nichts was direkt dagegen spricht.
Liege ich da Richtig ?

Danke im voraus,
Mfg

Re: Zählerplatz im "Treppenhaus" in EFH

Verfasst: Do 15. Mär 2018, 21:55
von berner25
Hallo,

die TAB regelt nicht alles. Ich kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber in erster Linie dient das Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg. :think:
Die Vorgaben für Rettungswege, sind in der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) und das Thema "Unterverteilungen in Rettungswegen" sind in der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) zu finden.
In der LAR unter dem Abschnitt 3.2.2 "Messeinrichtungen und Verteiler " heißt es:

Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber
a) notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit umlaufender Dichtung zu verschließen;


Somit wäre die Neumontage der Zähleranlage im Treppenhaus möglich, wenn die TAB eingehalten und der komplette Schrank brandschutztechnisch abgeschottet wird (Feuerwiderstandsklasse F30, feuerhemmend).