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Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Mi 7. Nov 2018, 07:32
von Kniemand
Hallo Zusammen,

ich unterstütze grad einen Fachkollegen bei einer Problematik und habe folgende frage: (der übersichtshalber kürze ich es etwas ab)

Es wurde ein kleines Einfamilienhaus gekauft.
Der alte Zählerplatz (offenes Zählerfeld + 3 Schraubsicherungen) wurde abgenommen (verplombt gelassen) und mit einer Steckdose hängend als provisorischer Baustrom genutzt.
Inzwischen hängt der Echte Zählerplatz und die Anlage ist soweit eigentlich komplett.

Folgende Arbeiten stehen noch aus:
- Demontage des alten Zählerplatzes
- Ausklemmen der alten Zuleitung vom Hausanschlusskasten DG (verplombt)
- Anklemmen der neuen Zuleitung in Hak + Zählerplatz
- Anmeldung zum Netzanschluss

Nach meiner Auffassung wäre dies jetzt der Richtige Ablauf :

1) Plombenöffnungsmeldung
2) Ausklemmen alte Leitung / Anklemmen neue Leitung
3) Ausfüllen der Anmeldung zum Netzanschluss als Anlagenveränderung (alten Zähler ausgebaut lassen)

Grundlegend erstmal richtig oder ?

Der Kollege meint zu 3) man könnte den Zähler ja auch gleich wieder einbauen und den Netzbetreiber dann per Anmeldung zum Netzanschluss über die Änderung informieren, dieser würde dann ggf. den Zähler tauschen oder neu verplomben.

Wie seht ihr das ?

Danke im voraus

Re: Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Mi 7. Nov 2018, 18:55
von Knöpfchen
1) Nicht erforderlich
2) Ok
3) Meldung und Zähler wieder selber Mont.
4) Die Meldung muß von einer eingetragenen Elektrofirma sein ,welche bei dem zuständigen Versorger auch eigetragen ist oder eine Gehnemigung beantragt hat.
5) Die Zähleranlage muß nach der neuesten Norm hergestellt werden.

Re: Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 14:01
von felixthecat
Ich sehe das genau so wie der User "Knöpfchen".
Zudem würde ich vorab, wenn ich den zuständigen Netzbetreiber und seine Anforderungen aus seiner TAB nicht kennen sollte, die entsprechende TAB durchsehen, ob es Besonderheiten zum Aufbau des Zählerschranks bzw. Zählerplatz gibt.

Re: Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 20:30
von Knöpfchen
Ist dann nur noch die Frage welche Installateurfirma so mir nichts dir nichts die Haftung für die E —Anlage übernimmt in der er nix installiert ,kein Geld verdient und keine „Aktien „hat.

Re: Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Di 13. Nov 2018, 09:45
von Kniemand
Hallo,

danke euch vielmals für die hilfreichen antworten.
Seid ihr euch aber sicher das ihr keine plombenöffnungsmeldung machen würdet ?

Weil meiner ansicht nach öffnet mann ja ganz klar die plomben um den zähler in den neuen Zählerplatz zu hängen ? Von daher hätte ich gedacht die meldung wäre definitiv notwendig...

Re: Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Di 13. Nov 2018, 19:22
von Knöpfchen
Wenn es tatsächlich erforderlich wäre ,würde es dafür auch ein Formblatt geben.
Soetwas ist mir in den letzten 50 Jahren nicht untergekommen.
Auf jeden Fall muß die Anlage nach abschluß der Arbeiten mit dem Entsprechendem Vermerk auf der Meldung zum neuverplomben gemeldet werden.
Wie schon erwähnt die Meldung wird nur von einem eingetragenem Betrieb
entgegengenommen..

Re: Anmeldung zum Netzanschluss

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 06:13
von Kniemand
Also in der TAB Mitteldeutschland steht z.b. das bei jeder Plombenöffnung eine Plombenöffnungsmeldung zu erfolgen hat - in der entsprechenden TAB selbst ist dafür sogar ein Formblatt enthalten, so kenne ich es vom "hören" auch von diversen Netzbetreibern .