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Berufserfahrung

Verfasst: Mo 13. Mai 2019, 19:39
von Neuling20
Hi Leute,

habe heute die İnformation bekommen , dass Elektroniker für Geräte und Systeme für den Prüfungsausschuss keine Elektrotechnische Beruf wäre um ohne Nachweis von Berufserfahrung in die Meisterschule Elektrotechnik zugelassen zu werden. Zum Thema Berufserfahrung :

Ich habe 1 Jahriges Berufsfachschule Elektrotechnik von 09/2010 bis 07/2011 absolviert.
Danach ging die Ausbildung bei einer Elektrofachbetrieb für Solarmontage 3 Monate lang bis ich wegen Höhenangst diesen Beruf nicht erlernen wollte.
01/2012 bis 03/2013 und von 12/2013 bis 03/2014 habe ich DGUV-V3 ehemals BGV-A3 Prüfungen an ortsveränderlichen Geräten durchgeführt.
08/2014 bis 06/2016 war die Umschulung als Elektroniker für Geräte und Systeme , wo auch mein Gesellenbrief herstammt.
11/2016 habe ich dann wieder mit DGUV-V3 Messungen an ortsveränderlichen Geräten weitergemacht bis 06/2018.

Was sagt ihr , ist DGUV-V3 Messungen durchführen zulässig für die Anrechnung als Berufserfahrung im Elektrotechnischen Handwerk ? MfG euer Neuling20

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Di 14. Mai 2019, 07:55
von rkavermann
Also bei mir hat einzig und allein der Satz "... hat seit 2009 bei uns als Elektroniker gearbeitet." gereicht um zugelassen zu werden.
Ohne vorher die Ausbildung gemacht zu haben...
Firmenstempel natürlich auch drauf...
Direkt mit den Leuten sprechen hilft eigentlich am besten! Die wissen auch genau was Sie haben wollen.

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Di 14. Mai 2019, 10:52
von street style03
Normalerweise wird doch mittlerweile die Ausbildungs als Berufserfahrung anerkannt(zumindest Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik).

Naja nur Messungen durchzuführen und es als Berufserfahrung anzuerkennen, würde ich mich auch schwer tun. Wobei ja nur noch eine Befähigte Person prüfen darf, um so eine zu sein brauchst du ja Berufserfahrung und wo soll die in deinem Fall herkommen?

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 16:21
von Goetia
Normalerweise wird doch mittlerweile die Ausbildungs als Berufserfahrung anerkannt(zumindest Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik).


Woher kommst diese Erkenntnis? Gibt es dazu offizielle Stellungsnahmen?

Bisherige Recherchen sprechen eher dagegen

Eine fundierte Antwort würde mir bei meinem Problem helfen

Vielen Dank

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 19:28
von street style03
Hallo,

Ich hätte zumindest direkt nach der Ausbildung meinen Meister machen können, es war aber kein Platz mehr frei.
Google mal Paragraph 49 Handwerksordnung

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Mi 15. Mai 2019, 19:30
von street style03
Da steht nichts mehr von Berufserfahrung. Ein Kumpel von mir hat im Februar damals mit mir ausgelernt, ist dann Vollzeit zur Schule und war 13 Monate später Handwerksmeister

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Fr 17. Mai 2019, 16:26
von Goetia
Hallo,

mir ging es nicht um den Meisterkurs, der ist schon länger in der Tasche ;)

Mir ging es um den Satz "Anerkennung" von Ausbildung als Berufserfahrung

Thema ist hier Ausschreibungen von Verträgen wo dann X Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt werden.

Ist darüber was bekannt dass generell die Ausbildung als Berufserfahrung gilt?

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Sa 18. Mai 2019, 20:51
von Schwachstroemer
Berufserfahrung kannst du dir heut zu Tage sonst wo hin schieben.

Ich habe immer den Satz gehört schön daß sie es alles machen, aber wir können sie nicht berücksichtigen.

Selbst jetzt mit 3/4 nur in der Tasche und 1/2 aktiv dabei, ist es schwierig eine Meisterposition zu finden. Auch Respekt an hirnlose Firmen, die in der Klasse kommen und aktiv werben. Im Profil steht dann Meister mit 5 Jahren Erfahrung.

Ach und die Firmen die das nicht so wichtig sehen, sind Firmen wo Personal wie Seife gesehen wird, ist sie abgenutzt kommt neue. Gehalt irgendwo auf etwas besseren Gesellenniveau.

Für mich bleibt nur zu sagen, 10 Monate Meisterschule, und wirklich Aussicht auf Meisterposition noch weit entfernt.

Meisterschule sagte 1 Jahr vor Ende ist es normal, das die Positionen besetzt werden.

Re: Berufserfahrung

Verfasst: Do 23. Mai 2019, 15:25
von Karlchen
Berufserfahrung zählt immer nur soweit wie man sie auch nachweisen kann.
Wenn es zu den Ausbildungsinhalten gehörte, zählt das schon mit hinein (wenn aufgeführt). Meistens sind aber zusätzliche Berufsjahre als Berufserfahrung gemeint, die auf die Ausbildung folgten. Gibt es keine genauen Angaben von der Stelle dazu?

Viele Grüße,
Karlchen