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Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 10:43
von Torsten
Guten Morgen Kollegen,

ich wurde zu einem EFH gerufen welches eine ältere Dame alleine bewohnt.
Die Bewohnerin hat von Ihrem Energieversorger eine Nachzahungsrechnung für die letzten drei Jahre erhalten, diese beläuft sich auf 57.000 Euro. :shock:

Ein paar Eckdaten zu dem Objekt:
Reiheneckhaus
Baujahr 1965
110qm Wfl
Nur das EG wird genutzt da die Bewohnerin die Treppe nicht mehr hoch kommt.
Die Unterverteilung, natürlich noch schön im Holzschrank :clap: , mit einer NZ-Tafel ausgestattet.
Insgesamt sind 2 Sicherungsautomaten B16A eingebaut davon ist einer für die Absicherung des Elektroherds und die zweite für das restliche Haus.
Warmwasser gibt es nicht.
Das Haus verfügt über einen alten Kohleofen.
Der Zähler ist geeicht und weißt keine Mängel auf.

Ich habe bis dato sowas noch nicht gesehen, ich denke so müssen die Menschen nach dem zweiten Weltkrieg gelebt haben. :(

Was meint Ihr, wie kann ein solcher Verbrauch bei einenr soclen Elektroanlage zustande kommen?

Freeue mich auf Eure Ideen

Kollegialer Gruß

Torsten

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 17:51
von princemichi
Moin. Wenn letztes Jahr das letzte mal abgerechnet wurde ist die gestellte Rechnung schon mal technisch nicht möglich (wenn die B16-Automaten nicht defekt sind). Bei einem Strompreis von 25Ct./kWh komme ich bei den 2 LS auf eine maximale Jahresrechnung i.H.v. 16.118,40 Euro! Dies entspricht einem Verbrauch über 3 Jahre von ca. 48.355,20 Euro.

Entweder:
- Hat der Nachbar wohl nen größeren Verbrauch, wa?
- Der Zählerstand wurde über viele Jahre falsch abgelesen
- Der Zähler ist defekt

Jetzt bin ich mal gespannt wiedas weiter geht :D :D

gruß, Michael

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 18:02
von princemichi
Korrektur. Ein B16 Automat löst ers bei ca. dem 1,3 fachen Dauerbemessungsstrom aus.
Also die 48K€ mal 1,3.

Wenn es also ganz blöd gelaufen ist, dann glühen die Leitungen seit geraumer Zeit.

Hilft alles nix. Strom messen und Zähler prüfen. Leitungen nachverfolgen!

Schon mal beim EVU anrufen für ne persönliches Gespräch. Da bestehet klärungsbedaft!

Genau aus diesem Grund machen die EVUs mittlerweile Bilder von den Zählern und lesen nicht nur noch ab!

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: So 28. Jan 2018, 09:16
von Torsten
Wieso Korrektur? Ich habe nichts über die Charakteristik des B16 geschrieben!

Das persönliche Gespräch hat stattgefunden und das EVU besteht auf die Zahlung.

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: So 28. Jan 2018, 16:10
von Christian1983
Mal ne ganz dumme Frage, hast Du mal den im Vorjahr abgelesenen Zählerstand mit dem von diesem Jahr verglichen?

Wie hoch war der Verbrauch in KWh im Vorjahr?

Lass Dir die letzten Abrechnungen zeigen und vergleiche mal.

Falls die vom Verbrauch her in Ordnung sind (würde da auf maximal 1500kwh p. a tippen) und nur die letzte in die Höhe schiesst, dann stimmt da was nicht.

Alles in allem würde ich sagen, dass dies ein Fall für einen Juristen und nicht für einen Elektriker ist.

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: So 28. Jan 2018, 17:52
von Torsten
Das ganze ist schon vor Gericht. Demnächst kommt ein Sachverständiger raus. Der Verbraucv der letzen 3 Monate liegt, laut Abrechnung, bei 8500kw. Das Jahr davor bei über 60000.

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: So 28. Jan 2018, 19:37
von Christian1983
Das ist schon krass! Wir haben circa 4000 im Jahr (4 köpfige Familie).

An und für sich, würde ich jetzt einfach mal testen, was passiert, wenn ich die Anlage der Dame abschalte. Dreht der Zähler noch? Eventuell iwo was abgezweigt?

Hast Du ein Zangenamperemeter zur Verfügung? Dann könntest Du mal den Strom auf den einzelnen Phasen abgangsseitig am Zähler messen.

Re: Maximal Verbrauch eines EFH - Nachzahlung von Energieversorger

Verfasst: Mo 29. Jan 2018, 17:19
von princemichi
Das was das EVU angeblich behauptet ist nach deinen Angaben mit 2x B16 Automaten technisch nicht möglich. Basta. Ich bitte darum, das ergebnis des gutachters zu berichten.