Wer darf Anlagen ändern und instandsetzen ?
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 16:08
Hallo zusammen.
In der NAV $13 Absatz 2 steht :
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Nach dieser Vorgabe dürfen Betriebselektriker (außer in Kundenanlagen mit 10kV Einspeisung bei denen die NAV nicht gilt) nicht an Elektroanlagen arbeiten.
Danach darf auch ein Elektriker in seiner eigenen Immobilie keine Nachinstallation ausführen.
Ist das so haltbar ? Wie denkt Ihr darüber ?
MFG Martin
In der NAV $13 Absatz 2 steht :
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Nach dieser Vorgabe dürfen Betriebselektriker (außer in Kundenanlagen mit 10kV Einspeisung bei denen die NAV nicht gilt) nicht an Elektroanlagen arbeiten.
Danach darf auch ein Elektriker in seiner eigenen Immobilie keine Nachinstallation ausführen.
Ist das so haltbar ? Wie denkt Ihr darüber ?
MFG Martin