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Frage Notleuchten

Verfasst: Di 6. Okt 2015, 14:11
von svenm84
Hallo,

ich hätte eine Frage und würde mich über Tipps zur Beantwortung sehr freuen.

Darf man Rettungszeichenleuchten mit Piktogramm (die grünen mit Männchen und Pfeil) ausschalten, wenn gesichert ist, dass sich in entsprechenden Räumen niemand aufhält bzw. aufhalten kann? Letzteres wäre beispielsweise durch eine Verküpfung mit einer Einbruchmeldeanlage gegeben.

Der konkrete Fall bzw. meine Idee: Könnte man nachts, nach Scharfschaltung eines Gebäudes mit Einbruchmeldeanlage, die Notleuchten abschalten, da in diesem Fall ja ausgeschlossen wäre, dass sich noch Personen in den Räumen aufhalten? Gibt es da eine genaue Vorschrift (VDE o.ä.)?

Vielen Dank und Grüße

Sven

Re: Frage Notleuchten

Verfasst: Mo 28. Dez 2015, 20:16
von ChristianDiem
Also meiner Info haben die piktrogramme sowieso immer einen Akku also würde das abschalten nichts bringen

Ich entschuldige mich wen ich falsch liege

MfG Christian diem

[ Gepostet via Mobiltelefon ] Bild

Re: Frage Notleuchten

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 08:48
von Rynem
Naja ich weiß jetzt leider nicht von einer Vorschrift aber:

Mal angenommen Nachts fängt es an zu brennen und die Feuerwehr tritt auf um das Feuer zu löschen. Wenn dann die Jungs ins Gebäude müssen, müssen Sie hinterher auch wieder raus, je nachdem wie groß das Gelände ist, kann sich das schon mal als schwierig rausstellen. Somit sollten auch Nachts die Fluchtwege beleuchtet werden, meiner Meinung nach.

Bei den Piktogrammen ist es so, dass diese mit 230V betrieben werden und diese sind dafür da um auch bei Netzausfall, die Rettungswege und Fluchtwege zu beleuchten. Der Akku dient indem Fall dafür, dass diese für eine gewisse dauer weiterhin Leuchten.

Grüße

Re: Frage Notleuchten

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 23:34
von adx
Grundsätzlich darfst Du Die Notbeleuchtung erst einmal nicht abschalten. (Außer für Wartungsarbeiten an der Leuchte selbst z.b. Akkutausch).

Hierzu gibt es haufenweise Normen/Vorschriften abhängig vom Einsatzgebiet (Industrie,öffentliches Gebäude usw...) Es gibt auch Notleuchten die erst bei einem Stromausfall anspringen, deren Einsatz ist aber nicht überall erlaubt (Norm)

Gruß
Andreas

Re: Frage Notleuchten

Verfasst: So 10. Nov 2019, 23:55
von Island0815
Nein, dürfen nicht ausgeschaltet werden...Normale Mindestleuchtzeit durch Akku 45Min bis 1Std( in meiner Firma zumindest) und es muß eine Mindestbeleuchtung durch die Fluchtwegsleuchten von mindestens 1Lumen erzeugt werden...Aussage von unserem Fasi (Fachkraft für Arbeitssicherheit) war zeit und -abeitsintensiv um das überall in der Firma gewährleisten zu können...bei uns herrscht Schichtbetrieb...deshalb sowieso außer Frage...Pikogramme welche nur nachleuchten nicht ausreichend...