Hallo zusammen,
Ich hätte da eine Frage zum Aufstiegs Bafög. Dieser wird ja zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsloser Kredit gewährt. Es besteht die Möglichkeit das man den 40% Zuschuss unabhängig von dem Zinslosen Kredit bekommt.
Das weiß ich, nur ist mir nicht klar wie ich das in der Form beantrage. Ob ich dort erstmal generell alles beantrage
und dann am Ende runterrechne oder ob ich dafür Sonderanträge kriege .
Danke schonmal im vorraus !
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Meister- bzw. Aufstiegs Bafög
Allgemeine Fragen zur Meistervorbereitung
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Re: Meister- bzw. Aufstiegs Bafög
Beitragvon LaColly » Do 5. Jan 2017, 17:48
Hi,
also ich hab ganz normal Bafög für "Teilzeit" beantragt und dann hat alles seinen lauf genommen.
Sprich als erstes kamen die Anträge der HWK, diese ausfüllen und wieder zurück...
Zum schluss kam die KfW mit Ihrem Antrag, diesen auch ausfüllen -> zur Bank einmal bestätigen lassen das Du auch Du bist *kein scherz ist echt so ^^* und dann fertig....
Viel Spaß mit dem Bafög Geld
also ich hab ganz normal Bafög für "Teilzeit" beantragt und dann hat alles seinen lauf genommen.
Sprich als erstes kamen die Anträge der HWK, diese ausfüllen und wieder zurück...
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Re: Meister- bzw. Aufstiegs Bafög
Beitragvon Dr.Elektro » Do 5. Jan 2017, 20:35
Nun ganz so einfach ist das nicht mit den 40 % Erlass... Wo hasst du denn die Zahl her?
Die KfW-Förderbank spricht von 33% und 66% Allerdings wenn Du ein Jahr zwei Beschäftigte hast...
Dann gibt es noch die 25 % Erlass wenn du deine MEisterprüfung in einer bestimmten kurzen Zeit ablegst und bestehst...
Näheres über die HWK, am besten Du schaust mal auf der Website der KfW Bank vorbei und informierst Dich dort...
Viel Erfolg...
Die KfW-Förderbank spricht von 33% und 66% Allerdings wenn Du ein Jahr zwei Beschäftigte hast...
Dann gibt es noch die 25 % Erlass wenn du deine MEisterprüfung in einer bestimmten kurzen Zeit ablegst und bestehst...
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Re: Meister- bzw. Aufstiegs Bafög
Beitragvon rkavermann » Do 12. Jan 2017, 09:01
160722_AFBG_Flyer_Fortbildung.jpg
Dr. Elektro, du sprichst von dem Erlass bei Unternehmensgründung. Bei Bestehen der Prüfung sind 40% korrekt.
Bisher habe ich ale nötigen Anträge dirket von der HWK bekommen, bin aber auch gerade erst mit Teil 4 angefangen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Meister- bzw. Aufstiegs Bafög
Beitragvon Tim-TP » So 22. Jan 2017, 20:31
Danke für die Antworten Leute
Hab das jetzt ein wenig anders geregelt alles. Für den Fall das ich doch noch den Bafög brauche
kann ich den ja auch während der Weiterbildung in Anspruch nehmen. Die 40% habe ich auf einer Infoseite über
ein Stipendium gelesen, da Stand das der Meisterbafög zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsloser Kredit gewährt wird bzw. werden kann. Aber kann durchaus sein das die genauen Zahlen abweichen.
Hab das jetzt ein wenig anders geregelt alles. Für den Fall das ich doch noch den Bafög brauche
kann ich den ja auch während der Weiterbildung in Anspruch nehmen. Die 40% habe ich auf einer Infoseite über
ein Stipendium gelesen, da Stand das der Meisterbafög zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsloser Kredit gewährt wird bzw. werden kann. Aber kann durchaus sein das die genauen Zahlen abweichen.
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Re: Meister- bzw. Aufstiegs Bafög
Beitragvon Lichtblick » Mo 23. Jan 2017, 08:59
Das stimmt was rkavermann sagt.
Seit dem 01.08.2016 erhält man 40% Erlass von der KFW Bank sobald man den Meisterbrief in der Hand hat. Unabhängig ob man es beim ersten oder dritten mal Packt. Vorraussetzung ist der Meisterbrief.
Man MUSS dann beim Bürgeramt oder Notar sich eine beglaubigte Kopie vom Meisterbrief holen und dann mit einem Zweizeiler das man Prüfungserlass beantragt ( KFW Nummer und Daten natürlich draufschreiben) an die KFW schicken. nach ca. 3 Wochen bekommt man die Bestätigung, dass 40 % vom gesamten KFW Dahrlehn abgezogen werden.
ABSOLUT WICHTIG !!!!
Ihr dürft bis dahin noch nichts zurückgezahlt haben weil die das erst Entgegenrechnen müssen. Erst wenn der Bescheid kommt könnt ihr Anfangen zurück zu zahlen.
Hat bei mir wunderbar geklappt.
Seit dem 01.08.2016 erhält man 40% Erlass von der KFW Bank sobald man den Meisterbrief in der Hand hat. Unabhängig ob man es beim ersten oder dritten mal Packt. Vorraussetzung ist der Meisterbrief.
Man MUSS dann beim Bürgeramt oder Notar sich eine beglaubigte Kopie vom Meisterbrief holen und dann mit einem Zweizeiler das man Prüfungserlass beantragt ( KFW Nummer und Daten natürlich draufschreiben) an die KFW schicken. nach ca. 3 Wochen bekommt man die Bestätigung, dass 40 % vom gesamten KFW Dahrlehn abgezogen werden.
ABSOLUT WICHTIG !!!!
Ihr dürft bis dahin noch nichts zurückgezahlt haben weil die das erst Entgegenrechnen müssen. Erst wenn der Bescheid kommt könnt ihr Anfangen zurück zu zahlen.
Hat bei mir wunderbar geklappt.
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